§ 33 Abs 1 lit b FinStrG
Die Verkürzung selbst zu bestimmender Steuern wird bereits durch die Nichtzahlung bei den gesetzlichen Fälligkeitsterminen verwirklicht.
VwGH 03.05.2000, 98/13/0242
§ 33 Abs 1 lit b FinStrG
Die Verkürzung selbst zu bestimmender Steuern wird bereits durch die Nichtzahlung bei den gesetzlichen Fälligkeitsterminen verwirklicht.
VwGH 03.05.2000, 98/13/0242