§ 236 Abs 1 BAO
Der VwGH erläutert, welche Kriterien die Annahme einer persönlichen Unbilligkeit und somit Einräumung einer Steuernachsicht ausschließein.
VwGH 27.04.2000, 99/15/0161
§ 236 Abs 1 BAO
Der VwGH erläutert, welche Kriterien die Annahme einer persönlichen Unbilligkeit und somit Einräumung einer Steuernachsicht ausschließein.
VwGH 27.04.2000, 99/15/0161