§ 5 Abs 2 KommStG
Der VwGH erörtert, dass für eine bei Auflösung eines Dienstverhältnisses erhaltene Pensionsabfindung auch dann keine Kommunalsteuer zu entrichten ist, wenn neuerlich ein Arbeitsverhältnis bei einem neuen Dienstgeber begründet wird.
§ 5 Abs 2 KommStG
Der VwGH erörtert, dass für eine bei Auflösung eines Dienstverhältnisses erhaltene Pensionsabfindung auch dann keine Kommunalsteuer zu entrichten ist, wenn neuerlich ein Arbeitsverhältnis bei einem neuen Dienstgeber begründet wird.