Zusammenfassung: Der Berufungssenat der FLD Tirol beschreibt die Strafbarkeitsvoraussetzungen der Abgabenhinterziehung und erläutert, dass allein die Zurücknahme und der Weiterverkauf von Gebrauchtteilen von Kunden des Arbeitgebers noch keine Annahme des Unternehmerstatus bzw der Führung eines Gewerbebetriebes rechtfertigt, sofern eine persönliche Zurechnung der Einkünfte nicht möglich ist.
FLD Tirol, Berufungssenat I, 07.12.2000