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Verlust des Briefumschlages mit dem Poststempel im Bereich des Finanzamtes

SteuernSWK 2001, S 440 Heft 15 v. 20.5.2001

Zusammenfassung: Da das Verschwinden des Briefkuverts mit dem Poststempel im Bereich des Finanzamts dem Steuerschuldner nicht angelastet werden darf, trifft das Finanzamt die Beweislast zum Nachweis der Verspätung einer eingebrachten Berufung.

FLD Wien, NÖ, Bgld, I/19, 15.02.2001

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