Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Burgenland prüft, ob die Einstellung der Vermietung einer Eigentumswohnung vor der Erzielung eines Gesamtüberschusses als Liebhaberei zu qualifizieren ist.
FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat I/19, 27.03.2001
Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Burgenland prüft, ob die Einstellung der Vermietung einer Eigentumswohnung vor der Erzielung eines Gesamtüberschusses als Liebhaberei zu qualifizieren ist.
FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat I/19, 27.03.2001