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Arbeitszimmer eines Krankenhausarztes

SteuernSWK 2001, S 426 Heft 15 v. 20.5.2001

§ 22 Z 1 lit b EStG

Ein häusliches Arbeitszimmer kann nicht als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Spitalsarztes qualifiziert werden.

FLD Tirol, Berufungssenat I, 14.11.2000, anhängig zu VwGH 2001/14/0004

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