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Aufwertungsmöglichkeit für die ab 2001 unter § 31 EStG 1988 fallenden Anteile

SteuernBMFSWK 2001, S 429 Heft 15 v. 20.5.2001

Zusammenfassung: Das BMF schließt die Möglichkeit zur steuerneutralen Aufwertung der Kapitalanteile, die nach Maßgabe des § 20 Abs 5 UmgrStG als Anteile iSd § 31 EStG 1988 zu qualifizieren sind, aus. Auch eine Qualifikation des gemeinen Werts als Anschaffungsaufwand nach Ablauf der Zehnjahresfrist im UmgrStG ist nicht möglich.

Rechtsgrundlagen: § 124b Z 57 KMOG; § 20 Abs 5 UmgrStG; § 31 EStG 1988

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