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Ergänzung der UStR 2000 bezüglich § 6 Abs 1 Z 23, 24 und 25 UStG 1994

SteuernBMFSWK 2001, S 412 Heft 14 v. 10.5.2001

Zusammenfassung: Das BMF informiert über die Angleichung der UStR an die Vorgaben der §§ 6 Abs 1 Z 23, 6 Abs 1 Z 24 und 6 Abs 1 Z 25 UStG 1994, die ua die umsatzsteuerliche Steuerentlastung für Jugend-, Erziehungs-, ausbildungs- und Erholungsheime, für Theater- und Musikaufführungen sowie für gemeinnützige Vereinigungen als Betreiber von Jugend- und Erziehungsheimen uä vorsehen.

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