§ 20 EStG 1988
Die Reinigungskosten eines Kameramanns zur Säuberung der im Zuge von Fotoaufnahmen verschmutzten Zivilkleidung können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
VwGH 26.09.2000, 94/13/0171
§ 20 EStG 1988
Die Reinigungskosten eines Kameramanns zur Säuberung der im Zuge von Fotoaufnahmen verschmutzten Zivilkleidung können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
VwGH 26.09.2000, 94/13/0171