Der VfGH lehnt die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder als außergewöhnliche Belastung ab und bestätigt die Verfassungskonformität des Familienbesteuerungsmodells idF des "Familienpaketes" (BGBl I 79/1998) .
VfGH 30.11.2000, B 1340/00