Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Zusammensetzung einer Domainbezeichnung, gibt eine Übersicht über verschiedene top level domains und erläutert, welche Zuständigkeiten und namensrechtlichen Vorgaben bei der Zuweisung einer at-domain oder com-domain zu berücksichtigen sind. Weiters nimmt er zur rechtlichen Qualifikation und Ahndung des sogenannten domain-grabbings Stellung und erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung eine taugliche Rechtsschutzmaßnahme darstellt.