§ 9 Abs 1 BAO
Die Eintreibung noch uneinbringlicher Forderungen zählt nicht zur zumutbaren Vermögensverwertung infolge der Erlassung eines Haftungsbescheids.
VwGH 22.09.2000, 98/15/0148
§ 9 Abs 1 BAO
Die Eintreibung noch uneinbringlicher Forderungen zählt nicht zur zumutbaren Vermögensverwertung infolge der Erlassung eines Haftungsbescheids.
VwGH 22.09.2000, 98/15/0148