Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Unterhaltsabsetzbetrages und erläutert, dass einem Großelternteil, der für zwei nicht haushaltszugehörige Enkelkinder Unterhaltszahlungen leistet, weil der Kindsvater ohne Angabe des neuen Wohnsitzes ins Ausland verzogen ist und seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt, kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.