Zusammenfassung: Da Sanierungsgewinne als Betriebseinnahmen zu qualifizieren sind, sind sie bei der Gewinnbestimmung im Rahmen der Gaststättenpauschalierung zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 3 VO BGBl II 227/1999: Rz 1007 EStR 2000
Weiterführende Hinweise: BMF, 19.03.2001