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ERASMUS-Stipendium bewirkt keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs 8 EStG

SteuernSWK 2001, S 381 Heft 12 v. 20.4.2001

Zusammenfassung: Die Zuteilung eines ERASMUS-Mobilitätsstudiums schließt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Studienkosten als außergewöhnliche Belastung aus.

FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat II/12, 11.04.2000

Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 8 EStG 1988

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