Zusammenfassung: Die Zuteilung eines ERASMUS-Mobilitätsstudiums schließt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Studienkosten als außergewöhnliche Belastung aus.
FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat II/12, 11.04.2000
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 8 EStG 1988
Zusammenfassung: Die Zuteilung eines ERASMUS-Mobilitätsstudiums schließt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Studienkosten als außergewöhnliche Belastung aus.
FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat II/12, 11.04.2000
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 8 EStG 1988