Zusammenfassung: Ein im Rahmen eines Zusammenschlusses erfolgter Rückbezug auf den Zusammenschlussstichtag entfaltet für den Übergang der Gewerbebefugnis keine Rechtswirkungen.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 4 GewO 1994; § 11 Abs 5 GewO 1994
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