Zusammenfassung: Bei gleichzeitiger Erlangung von Einkünften aus einer geringfügigen Beschäftigung und einem Arbeitslosengeldbezug kommt die Hochrechnung auf den Jahresbetrag nicht in Betracht.
FLD Wien, Nö, Bgld, Senat II/12, 18.10.2000
Zusammenfassung: Bei gleichzeitiger Erlangung von Einkünften aus einer geringfügigen Beschäftigung und einem Arbeitslosengeldbezug kommt die Hochrechnung auf den Jahresbetrag nicht in Betracht.
FLD Wien, Nö, Bgld, Senat II/12, 18.10.2000