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Einkünfte, die zeitgleich mit Transferleistungen bezogen werden, sind nicht hochzurechnen

SteuernSWK 2001, S 360 Heft 11 v. 10.4.2001

Zusammenfassung: Bei gleichzeitiger Erlangung von Einkünften aus einer geringfügigen Beschäftigung und einem Arbeitslosengeldbezug kommt die Hochrechnung auf den Jahresbetrag nicht in Betracht.

FLD Wien, Nö, Bgld, Senat II/12, 18.10.2000

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