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12% Betriebsausgabenpauschale für Tätigkeiten, die über reine Beratungsleistungen hinausgehen

SteuernBMFSWK 2001, S 360 Heft 11 v. 10.4.2001

Zusammenfassung: Die Betriebsausgabenpauschale im Ausmaß von 6 % gelangt nur bei Tätigkeiten zur Anwendung, die über die reine Beratungsleistungen nicht hinausreichen.

Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 EStG 1988; Rz 7937 EStR 2000

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