Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld nimmt zur steuerlichen Abzugsfähigkeit einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber dem Ehepartner und zur verjährungsausschließenden Anerkennung der Kreditschuld Stellung.
FLD, Wien, NÖ , Bgld, Senat II/12, 09.03.2000