Zusammenfassung: Die rückwirkende Entnahme eines Betriebsgrundstücks bei der Einbringung einer 100%igen GmbH-Beteiligung aus dem Betriebsvermögen eines protokollierten Einzelunternehmers ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 UmgrStG; § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG