Rz 2292 EStR 2000; § 8 EStG
Unbefristete Rauchfangkehrerkonzessionen sind im Regelfall als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter zu qualifizieren, die keiner Abschreibung unterliegen.
VwGH 25.01.2000, 94/14/0141; VwGH 26.07.2000, 2000/14/0111
Rz 2292 EStR 2000; § 8 EStG
Unbefristete Rauchfangkehrerkonzessionen sind im Regelfall als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter zu qualifizieren, die keiner Abschreibung unterliegen.
VwGH 25.01.2000, 94/14/0141; VwGH 26.07.2000, 2000/14/0111