§ 10 Abs 4 EStG 1988
Die Bewertung eines Kraftfahrzeugs richtet sich maßgeblich nach dem Kilometerstand; für ein Gebrauchsfahrzeug steht kein Investitionsfreibetrag zu.
VwGH 22.09.2000, 98/15/0073
§ 10 Abs 4 EStG 1988
Die Bewertung eines Kraftfahrzeugs richtet sich maßgeblich nach dem Kilometerstand; für ein Gebrauchsfahrzeug steht kein Investitionsfreibetrag zu.
VwGH 22.09.2000, 98/15/0073