§ 9 Abs 1 BAO
Die Begleichung der Bankverbindlichkeiten vor der Einleitung des Konkursverfahrens zum Nachteil der übrigen Gläubiger begründet die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für die Steuerschulden der GmbH.
VwGH 22.09.2000, 2000/15/0050
§ 9 Abs 1 BAO
Die Begleichung der Bankverbindlichkeiten vor der Einleitung des Konkursverfahrens zum Nachteil der übrigen Gläubiger begründet die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für die Steuerschulden der GmbH.
VwGH 22.09.2000, 2000/15/0050