§ 5 GrEStG 1987
Bauherr beim Kauf einer Liegenschaft ist nur der, der auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann.
VwGH 27.01.1999 96/16/0142
§ 5 GrEStG 1987
Bauherr beim Kauf einer Liegenschaft ist nur der, der auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann.
VwGH 27.01.1999 96/16/0142
