§ 9 BAO
Über Geltendmachung einer Haftung und die erforderliche Erhebung, ob die Einbringung von Abgaben nach der Aufhebung des Konkurses möglich ist.
VwGH 27.01.1999 97/16/0193
§ 9 BAO
Über Geltendmachung einer Haftung und die erforderliche Erhebung, ob die Einbringung von Abgaben nach der Aufhebung des Konkurses möglich ist.
VwGH 27.01.1999 97/16/0193
