Zusammenfassung: Der Autor schreibt über den neuen Freibetrag von bis zu ATS 5.000.000,- für bestimmte Betriebsübergaben, der mit dem Steuerreformgesetz 2000 in § 15a des ErbStG 1955 geschaffen wurde.
BMF-Erlass 14.12.1999, GZ 10 3230/3-IV/10/99, AÖFV Nr. 277/1999

