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Der neue Freibetrag für Betriebsübergaben gemäß § 15 a ErbStG

SteuernBMFSWK 2000, S 96 Heft 3 v. 20.1.2000

Zusammenfassung: Der Autor schreibt über den neuen Freibetrag von bis zu ATS 5.000.000,- für bestimmte Betriebsübergaben, der mit dem Steuerreformgesetz 2000 in § 15a des ErbStG 1955 geschaffen wurde.

BMF-Erlass 14.12.1999, GZ 10 3230/3-IV/10/99, AÖFV Nr. 277/1999

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