§ 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994
Das BMF konkretisiert unter Bezugnahme auf ein konkretes einschlägiges EuGH-Urteil, welche ärztlichen Dienstleistungen vom Geltungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung umfasst sind.
§ 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994
Das BMF konkretisiert unter Bezugnahme auf ein konkretes einschlägiges EuGH-Urteil, welche ärztlichen Dienstleistungen vom Geltungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung umfasst sind.