Zusammenfassung: Die Autoren nehmen Bezug auf ihren Beitrag, in dem sie die Bildung eines eigenen Passivpostens zwischen dem Eigenkapital und den unversteuerten Rücklagen für den Ansatz fiktiver Eigenkapitalzinsen im Jahresabschluss zur Diskussion stellten und setzen sich mit den Gegenargumenten auseinander, die gegen diesen Vorschlag vorgebracht wurden. Resümierend sprechen sie sich gegen die bilanzielle Erfassung bei den unversteuerten Rücklagen oder bei den Aufwendungen der G+V aus und vertreten die Ansicht, dass weder die befürchtete Minderung des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns noch betriebswirtschaftliche oder gemeinschaftsrechtliche Kriterien schlagkräftige Argumente gegen die Ausweisung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung in einem eigenen Bilanzposten zwischen den unversteuerten Rücklage und dem Eigenkapital darstellen.