§ 2 Abs. 2 LVO 1993
Bei privaten Geschäftsvermittlern, die nach dem Schneeballsystem Subvertreter anwerben und keinen Gebietsschutz in Anspruch nehmen können, wird vermutet, dass eine Einstellung ihrer Tätigkeit vor der Erzielung von Gesamtüberschüssen erfolgt.