§ 29 EStG 1988; § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass bei einer Übertragung eines Wirtschaftsgutes gegen eine Rente, die nicht als angemessene Gegenleistung qualifiziert wird, von einer freiwilligen Zuwendung bzw. einer Unterhaltsrente ausgegangen werden muss. Kein Platz für weitere Rentenkategorien.

