§ 20 Abs. 1 EstG 1988
Der VwGH erörtert, dass die Möglichkeit der einkommenssteuerlichen Berücksichtigung von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben vom Gebrauchszweck der Barmittel abhängt.
VwGH 22.02.2000, 94/14/0129
§ 20 Abs. 1 EstG 1988
Der VwGH erörtert, dass die Möglichkeit der einkommenssteuerlichen Berücksichtigung von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben vom Gebrauchszweck der Barmittel abhängt.
VwGH 22.02.2000, 94/14/0129