§ 167 Abs. 2 BAO
Allein die Tatsache der beruflichen Tätigkeit als Geschäftsfrau schließt die Glaubwürdigkeit dieser Geschäftsfrau hinsichtlich eines unklaren Schenkungsvertrags nicht aus.
VwGH 17.02.2000, 99/16/0233
§ 167 Abs. 2 BAO
Allein die Tatsache der beruflichen Tätigkeit als Geschäftsfrau schließt die Glaubwürdigkeit dieser Geschäftsfrau hinsichtlich eines unklaren Schenkungsvertrags nicht aus.
VwGH 17.02.2000, 99/16/0233