§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Die berufliche Veranlassung der finanziellen Aufwendungen eines Kriminalbeamten für Vertrauenspersonen kann zu bejahen sein.
VwGH 16.02.2000, 95/15/0050
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Die berufliche Veranlassung der finanziellen Aufwendungen eines Kriminalbeamten für Vertrauenspersonen kann zu bejahen sein.
VwGH 16.02.2000, 95/15/0050