§ 9 GrEStG
Der VwGH prüft die Rechtsfähigkeit der GesbR und erörtert, dass die Einbringung eines Grundstücks in die GesbR ein Solidarschuldverhältnis aller Gesellschafter zur Leistung der Grunderwerbssteuer begründet.
VwGH 27.01.2000, 98/16/0244
§ 9 GrEStG
Der VwGH prüft die Rechtsfähigkeit der GesbR und erörtert, dass die Einbringung eines Grundstücks in die GesbR ein Solidarschuldverhältnis aller Gesellschafter zur Leistung der Grunderwerbssteuer begründet.
VwGH 27.01.2000, 98/16/0244