§ 41 Abs. 2 FLAG
Eine Haftungsübernahme für Bankdarlehen der Gesellschaft ist bei Beurteilung des unternehmerischen Risikos eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht maßgeblich.
VwGH 27.01.2000, 98/15/0200
§ 41 Abs. 2 FLAG
Eine Haftungsübernahme für Bankdarlehen der Gesellschaft ist bei Beurteilung des unternehmerischen Risikos eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht maßgeblich.
VwGH 27.01.2000, 98/15/0200