§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987
Der VwGH erörtert, dass die Rückgabe des treuhändisch verwalteten Grundstücks bei Auflösung des Treuhandverhältnisses die Zahlungspflicht von Grunderwerbssteuer begründet.
VwGH 16.12.1999, 99/16/0311
§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987
Der VwGH erörtert, dass die Rückgabe des treuhändisch verwalteten Grundstücks bei Auflösung des Treuhandverhältnisses die Zahlungspflicht von Grunderwerbssteuer begründet.
VwGH 16.12.1999, 99/16/0311