§ 18 Abs. 2 KStG 1988
Die unterschiedliche Abnutzung einzelner Wirtschaftsgüter kann im Rahmen einer pauschalen Gewinnermittlung nicht berücksichtigt werden.
VwGH 21.12.1999, 95/14/0095
§ 18 Abs. 2 KStG 1988
Die unterschiedliche Abnutzung einzelner Wirtschaftsgüter kann im Rahmen einer pauschalen Gewinnermittlung nicht berücksichtigt werden.
VwGH 21.12.1999, 95/14/0095