§ 4 Abs. 3 EStG 1988
Der VwGH nimmt zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Wahloption zwischen der Brutto- und Nettomethode bei der Verbuchung der Betriebseinnahmen und -ausgaben Stellung.
VwGH 21.12.1999, 95/14/0005
§ 4 Abs. 3 EStG 1988
Der VwGH nimmt zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Wahloption zwischen der Brutto- und Nettomethode bei der Verbuchung der Betriebseinnahmen und -ausgaben Stellung.
VwGH 21.12.1999, 95/14/0005