§ 4 Abs. 4 EStG 1988
Die Berücksichtigung einer Verbindlichkeit in der persönlichen Vermögensteuererklärung indiziert das Nichtvorliegen einer später geltend gemachten betrieblichen Veranlassung.
VwGH 21.12.1999, 95/14/0009
§ 4 Abs. 4 EStG 1988
Die Berücksichtigung einer Verbindlichkeit in der persönlichen Vermögensteuererklärung indiziert das Nichtvorliegen einer später geltend gemachten betrieblichen Veranlassung.
VwGH 21.12.1999, 95/14/0009