Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Gestaltung des Einbringungsvertrags und der Steuerklausel zur Gewährleistung der Einhaltung der Rückwirkungsfrist im UmgrStG Stellung.
Weiterführende Hinweise: BMF, 04.09.2000; vgl 15.06.1999, AÖFV Nr. 136
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