Zusammenfassung: Das BMF bestätigt den Bestand eines Versorgungsbetriebeverbundes auch bei bloß mittelbarer Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, nimmt zur Verrechnung mit Gewinnen bei Geltendmachung eines Investitionsfreibetrags durch eine Mitunternehmerschaft und Eintritt eines Schwebeverlusts Stellung und bestimmt die Qualifikationsmerkmale einer Vollorganschaft.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 4 KStG; § 10 EStG; § 9 KStG 1988; § 10 Abs 8 EStG