§ 47 Abs. 2 FLAG
Der VwGH nimmt zur Dienstgeberbeitragspflicht bezüglich der Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers und zur Beurteilung des unternehmerischen Risikos Stellung.
VwGH 21.12.1999, 99/14/0255
§ 47 Abs. 2 FLAG
Der VwGH nimmt zur Dienstgeberbeitragspflicht bezüglich der Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers und zur Beurteilung des unternehmerischen Risikos Stellung.
VwGH 21.12.1999, 99/14/0255