§ 162 BAO
Die selbstverschuldete Unmöglichkeit zur Offenlegung der Identität der Zahlungsempfänger indiziert nicht die Unzumutbarkeit der Namhaftmachung.
VwGH 21.12.1999, 97/14/0162
§ 162 BAO
Die selbstverschuldete Unmöglichkeit zur Offenlegung der Identität der Zahlungsempfänger indiziert nicht die Unzumutbarkeit der Namhaftmachung.
VwGH 21.12.1999, 97/14/0162