§ 37 Abs. 1 EStG 1988
Eine unentgeltliche Betriebsübertragung erfordert eine Buchwertfortführung durch den Betriebserwerber; eine Auflösung stiller Reserven kommt nur bezüglich der ins Privatvermögen transferierten Wirtschaftsgüter in Betracht.
§ 37 Abs. 1 EStG 1988
Eine unentgeltliche Betriebsübertragung erfordert eine Buchwertfortführung durch den Betriebserwerber; eine Auflösung stiller Reserven kommt nur bezüglich der ins Privatvermögen transferierten Wirtschaftsgüter in Betracht.