§ 2 EStG
Der VwGH qualifiziert eine Eigentümergemeinschaft, die sich der Sanierung eines Grundstücks widmet, als "Quasi-Wohnungseigentümergemeinschaft und stuft die Sanierungstätigkeit aufgrund des zu langen Prognosezeitraums von 24 Jahren für die Erzielung eines Gesamtüberschusses als steuerliche Liebhaberei ein.