§ 12 Abs 3 KStG
Die Rückerstattung von Kapital durch eine Kapitalgesellschaft in Form einer Gewinnausschüttung hat eine Verminderung der Anschaffungskosten beim Gesellschafter zur Folge; eine Teilwertabschreibung kommt nicht in Betracht.
VwGH 03.05.2000, 97/13/0193