Zusammenfassung: Das BMF erörtert, dass Ablösezahlungen zur Befreiung eines Hauses von Mietrechten als nachträgliche Anschaffungskosten zu qualifizieren sind und nimmt zur Berechnung der Abschreibung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 8 EStG
Zusammenfassung: Das BMF erörtert, dass Ablösezahlungen zur Befreiung eines Hauses von Mietrechten als nachträgliche Anschaffungskosten zu qualifizieren sind und nimmt zur Berechnung der Abschreibung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 8 EStG