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Freimachungskosten als nachträgliche Anschaffungskosten des Gebäudes

SteuernBMFSWK 2000, S 629 Heft 25 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Das BMF erörtert, dass Ablösezahlungen zur Befreiung eines Hauses von Mietrechten als nachträgliche Anschaffungskosten zu qualifizieren sind und nimmt zur Berechnung der Abschreibung Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 8 EStG

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