Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Anwendung der Drei-Jahres-Verteilung bei kumulativem Vorliegen eines Veräußerungsgewinns und eines Verlusts des Verkaufsjahres Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 24 EStG 1988; § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1988
Weiterführende Hinweise: BMF, 26.07.2000