Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob Eigenleistungen, die im Rahmen der Anschaffung eines immateriellen Wirtschaftsgut aufgewendet werden (im konkreten Fall Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Installierung eines Software-Pakets), in der Bilanz als vorperiodischer Anschaffungsaufwand bzw. steuerrechtlich als unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens berücksichtigt werden können.